Erklärung zur Barrierefreiheit Internationales Festival für Orgel- und Kammermusik in Kamień Pomorski
Der Verein „Towarzystwo Miłośników Ziemi Kamieńskiej“ verpflichtet sich als Veranstalter des Internationalen Festivals für Orgel- und Kammermusik in Kamień Pomorski, die Zugänglichkeit der Festival-Website gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen sicherzustellen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Internationalen Orgel- und Kammermusikfestivals in Kamień Pomorski.
- Veröffentlichungsdatum der Website: 05.03.2021
- Datum der letzten wichtigen Aktualisierung: 12.03.2025
Status hinsichtlich der Einhaltung des Gesetzes
Die Website entspricht dem Gesetz über die digitale Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit
- Die Erklärung wurde erstellt am: 14.06.2022
- Die Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am: 13.03.2025
- Die Erklärung wurde auf Basis einer Selbsteinschätzung erstellt.
Feedback und Kontaktdaten
- Für die Bearbeitung von Kommentaren und Anträgen ist folgende Person zuständig: Leiterin des Festivalorganisationsbüros: Helena Zwolska
- E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Telefon: 91 38 22 373
Jeder hat das Recht:
- kommentare zur digitalen Zugänglichkeit einer Website oder eines ihrer Elemente abgeben,
- einen Antrag auf Sicherstellung der digitalen Zugänglichkeit einer Website oder eines ihrer Elemente stellen,
- verlangen, dass nicht verfügbare Informationen in einer alternativen Form zur Verfügung gestellt werden.
Der Antrag muss Folgendes enthalten:
- Kontaktdaten der meldenden Person,
- Angabe der Seite oder des Seitenelements, auf das sich die Anfrage bezieht,
- Angabe einer geeigneten Form der Bereitstellung der Informationen, wenn die Anfrage die Bereitstellung nicht verfügbarer Informationen in einer alternativen Form betrifft.
Der Antrag sollte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, geprüft werden. Ist es nicht möglich, innerhalb dieser Frist die Barrierefreiheit sicherzustellen oder den Zugang in anderer Form zu ermöglichen, soll dies spätestens 2 Monate nach der Benachrichtigung erfolgen.
Beschwerden und Einsprüche
Werden diese Fristen nicht eingehalten und wird dem Antrag nicht stattgegeben, kann bei der Aufsichtsbehörde per Post oder elektronisch an folgende Adresse Beschwerde eingereicht werden:
- Aufsichtsbehörde: Verein „Gesellschaft der Liebhaber des Kamień-Landes“
- Adresse: ul. Wolińska 9, 72-400 Kamień Pomorski
- E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Telefon: 91 38 22 373
Eine Beschwerde kann auch beim Menschenrechtskommissar eingereicht werden.
Architektonische Zugänglichkeit
- Das Festivalorganisationsbüro verfügt über eine Rampe zum Haupteingang, die für Menschen mit Behinderungen geeignet ist.
- Das Gebäude verfügt über einen Aufzug und behindertengerechte Toiletten.